Kirchenkreis Halle/Saalkreis, Superintendent Hans-Juergen Kant
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Internet: www.kirchenkreis-halle-saalkreis.de, e-mail: suptur@kirchenkreis-halle-saalkreis.de
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Nachhaltiges Handeln sollte in allen gesellschaftlichen Bereichen zu einer Selbstverständlichkeit werden, um auf Dauer einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlage zu leisten. So wichtig politische Weichenstellungen dafür sind, liegt es doch an jedem und jeder Einzelnen, achtsam zu handeln. Das betrifft selbstverständlich auch unsere Kirchengemeinden.
Der Klimawandel, das Artensterben sowie die zunehmende Vermüllung unserer Erde nehmen bedrohliche Ausmaße an. Ein immer größer werdender Teil unserer Welt droht für Menschen unbewohnbar zu werden. Das geht auch uns als Kirchengemeinden etwas an, denn der Einsatz für die Bewahrung der Schöpfung ist christliches Kerngeschäft und keinesfalls ein Nebenthema.
Aber was können wir als Gemeinden tun? Die AG Nachhaltigkeit des Kirchenkreises hat hier einige Vorschläge zusammengestellt, was aus ökologischer Sicht zum „guten Ton“ gehört. Nicht alles lässt sich sofort umsetzen, aber manches bestimmt. Suchen Sie sich aus, womit Sie anfangen wollen. Und machen Sie dann einfach weiter – nach Ihren Kräften und Möglichkeiten.
Auf Initiative des Kreiskirchenrates und der Arbeitsgemeinschaft „Nachhaltigkeit“ hat der Evangelische Kirchenkreis Halle-Saalkreis den Förderpreis „Grüner Eckstein“ ins Leben gerufen. Mit der Initiative sollen die Gemeinden und deren Einrichtungen in ihrem schöpfungssensiblen Handeln bestärkt und gewürdigt werden. Der Preis teilt sich in zwei Kategorien auf:
Die Preisträger bestimmt eine vom Kreiskirchenrat eingesetzte Jury.
Bewerbungen für den Wettbewerbszeitraum 2022/23 waren bis zum 31. März 2023 (Posteingang) einzureichen.
Hier ein Radiointerview zur Initiative...
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SoundCloud anzeigenDer Kirchenkreis Halle-Saalkreis möchte schöpfungssensibles und -bewahrendes Handeln in den Gemeinden fördern. Daher lobt er für den Zeitraum 2023-2025 jährlich zwei Preise für kreative, nachhaltige Ideen und deren Umsetzung aus. Antragsberechtigt sind Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Halle-Saalkreis sowie in Trägerschaft des Kirchenkreises oder der Gemeinden befindliche Einrichtungen. (...)