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Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis

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11.11.2024

Von Visitationsbericht bis Stellenplan: Rückblick auf die Herbstsynode 2024

Am zurückliegenden Samstag tagte die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Halle-Saalkreis in den Räumlichkeiten der Behindertenwerkstatt der Evangelischen Stadtmission in Johannashall. Der zeitliche Umfang von sechs Stunden verdeutlicht das enorme Tagungspensum, das die Abgeordneten zu bewältigen hatten.

Eröffnung und Begrüßung

Nach einer kurzen Andacht von Pfarrer Samuel Hüfken aus dem nahegelegenen Schochwitz, galt es zu Beginn die üblichen Formalitäten abzuhandeln. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Dank des hohen Pflichtbewusstseins der Abgeordneten bis zum Ende der Tagung nie gefährdet war, begrüßte der Geschäftsführer der Stadtmission, Michael Weigel, die Synodalen in seiner Einrichtung. In seiner Rede warb er für eine intensivere Verzahnung von Kirche und Diakonie. Christinnen und Christen können durch ihr Handeln und ihren Glauben einer sich zunehmend entfremdenden Gesellschaft verbindende Werte entgegensetzen.

Seinen abschließenden Wunsch für eine erfolgreiche Synodentagung verknüpfte der Geschäftsführer mit einer Einladung zu einer mittäglichen Führung durch die Werkstatt.

Grußwort der Regionalbischöfin Bettina Schlauraff

Die ist ein wichtiger Teil und Ausdruck einer funktionierende Demokratie. Ein wichtiges Zeichen in Zeiten diverser gesellschaftlicher Turbolenzen, wie Regionalbischöfin Bettina Schlauraff in ihrem Grußwort betonte. Hier zeigt sich, dass Christinnen und Christen gemeinsam Verantwortung für stabile Verhältnisse in ihrer Kirche übernehmen. Im Lichte dessen wünschte sie dem Kirchenparlament Weisheit und Weitblick für die anstehenden Entscheidungen. Schlauraff selbst sollte im Lauf der Synode auch noch eine aktive Rolle zukommen.

Bericht des Superintendenten Kant

Inspiriert vom Konfirmandentag des Kirchenkreises hielt Superintendent Hans-Jürgen Kant in seinem halbjährlichen Rückblick auf die Arbeit des Kreiskirchenrates (KKR) und der Kirchenleitenden Rückgriff auf maritime Analogien. Daran anknüpfend lässt sich festhalten, dass der Dampfer des Kirchenkreises in den zurückliegenden Monaten ordentlich Strecke gemacht hat. 226 Beschlüsse wurden gefasst, 59 offizielle Mitteilungen herausgegeben und 78 Tagesordnungspunkte mit insgesamt 101 Unterpunkten abgearbeitet. So stellte der Kreiskirchenrat allein für die musikalische Förderung in Kindertagesstätten, das Bauwagenprojekt sowie die Seniorenbetreuung im Norden und Süden der Stadt 110.000 Euro zur Verfügung. Dieses hohe Arbeitspensum konnte nur durch umfassende Zuarbeit der verschiedenen Ausschüsse bewältigt werden.

Aber nicht nur auf der Brücke, sondern auch bei der Crew war einiges los. Fünf personelle Abgänge und vier Neuzugänge sowie die Initiierung neuer Arbeitsformen, von Bürogemeinschaft für Gemeindepädagog*innen (GP) bis Sakramentsverwaltung durch nichtordinierte GP, wirbelten das Deck ganz schön auf.

Beim Blick vom Ausguck offenbarte auf der sechsmonatigen Fahrt viele – mehr oder weniger – nautische Höhepunkte: das Tauffest des Bereiches Süd-West, die Verleihung des Nachhaltigkeitspreises „Grüner Eckstein“, die Auszeichnung der Bahnhofsmissionsleiterin Heike Müller mit dem „Goldenen Kronenkreuz der Diakonie“, die Gospel- und die Kirchennacht sowie eine Orgelweihe. Einen besonderen Stellenwert nahm wohl das 5-Jahres-Gedenken zum Terror-Anschlag von Halle unter Beteiligung des Bundespräsidenten ein.

Einige Wetterkapriolen brachten die MS „Kirchenkreis“ auch punktuell ins Wanken. Nicht allein die gesellschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen, sondern auch binnenkirchliche Entscheidungsprozesse sorgten für teils hitzig geführte Diskussionen. So verlangte der Struktur- und Stellenplanprozess von allen Beteiligten viel Mut und Zutrauen, dass der eingeschlagene Kurs der richtige ist. Besondere Ermutigung sprach der geistliche Leiter des Kirchenkreises den Beteiligten im künftigen Gestaltungsraum West zu: „Auch als Jesus über das Wasser läuft, springen nicht alle auf und laufen ihm entgegen. Es ist allein Petrus. Mit Mut und dann wieder mit Angst. Aber Jesus hält ihn. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, über das Wasser gehen, um zu sehen, ob sie da etwas trägt!“

Seinen maritimen Ausflug beendet Kant gen Horizont blickend: „Wir sind im Kirchenkreis unterschiedliche Menschen. Wir sind ein Kirchenkreis mit Stadt und Land, schon deshalb sind die Situationen ganz unterschiedlich. Und doch sind wir aneinander gewiesen. Und ich hoffe: Wir bleiben auch im nächsten halben Jahr gut miteinander unterwegs.“

241109_Synodenbericht_Kant (*.pdf-Datei, 144 KB)

Ergebnisse der landeskirchlichen Visitation des Kirchenkreises

Aufgrund der gut gefüllten Tagesordnung standen Bettina Schlauraff und ihrer Referentin Deborah Haferland lediglich 45 Minuten zur Vorstellung ihres Visitationsberichtes zur Verfügung. Im zurückliegenden Jahr wurde die Kommission unter Leitung der beiden Regionalbischöfe gebeten, die regionale Jugendarbeit in den Blick zu nehmen. 18 Visitierende, wovon 12 außerhalb der Kirchenkreisstrukturen einzuordnen sind, begaben sich auf den Weg in die Gemeinden. Ziel der Untersuchung war es „die Entwicklung des Kirchenkreises im Sinne des Auftrags (Jugendarbeit) zu stärken, aber nicht vorzuschreiben, was zu tun ist“, so Schlauraff in ihren einführenden Worten.

Als Orientierungshilfe bei der Inaugenscheinnahme der örtlichen Situation fungierten sechs Hypothesen. Einige, für das weitere Nachdenken in diesem Bereich relevante Ergebnisse sollen nachfolgend in Kürze vorgestellt werden:

Gemeindliche Arbeit: Florierende Keimzelle

Gemeindliche Jugendarbeit ist im Kirchenkreis ein etabliertes Konzept. Sie schließt in der Regel an die Konfirmandenarbeit an und floriert dort, wo funktionierende parochiale Strukturen sowie entsprechende Ressourcen (hauptamtliche Begleitung, Finanzen, Räume) zur Verfügung stehen. Andererseits kann die hauptamtliche Begleitung attraktiver gemeindlicher Jugendarbeit schnell zur Überforderung führen.

Übergemeindliche Arbeit: Flankierende Unterstützung

Bei übergemeindlichen Angeboten für junge Menschen konzentriert sich der Kirchenkreis vor allem auf Kooperationen bei Jugendfreizeiten und alternative Gottesdienstformate. Optimierungspotentiale erblickt die Kommission in der digitalen Kommunikation und der Vernetzung von Multiplikatoren. Die Jungen Gemeinden selbst wünschen sich attraktive übergemeindliche Angebote vor allem als Ergänzung zur Jugendarbeit vor Ort. Dergestalt könnte Kirche ihren unterstützenden Beitrag zur Wahrnehmung anderer Lebenswirklichkeiten leisten. Zudem könnte es – so die Annahme der Kommission - zu einer Entlastung der Hauptamtlichen in den Gemeinden führen.

Außerhalb kirchenkreislicher Strukturen

Benachteiligte junge Menschen und Jugendliche mit Migrationsgeschichte sind kaum im Blick. Vereinzelt sei daher der Wunsch aus Haupt- und Ehrenamt nach Weiterbildung hörbar gewesen, um den damit einhergehenden Herausforderungen besser gerecht zu werden.

Zudem trug die Kommission die Bitte der Stadt in die Vorstellung mit ein, dass Kirche zur Deckung des hohen Bedarfs an zusätzlichen offenen Angeboten, Räumen sowie Beratungs- und Freizeitmöglichkeiten für benachteiligte Jugendliche die Zusammenarbiet intensivieren möge.

Studierende & Auszubildende: Anbindung an Gemeinde

Junge Erwachsene in dieser Lebensphase sind nach Aussage der Kommission von Kirchengemeinden und Kirchenkreis weniger im Fokus. Hier greifen vielmehr spezielle Formate wie Konvikte und Studierendengemeinde. Ein verbesserter Informationsfluss sowie die Vernetzung der Akteure sind daher wünschenswert. In besonderer Weise gälte dies noch einmal für die Gruppe der Auszubildenden.

Ländlicher Bereich: Herausforderung der Dezentralität

Städtische Logiken in der Jugendarbeit funktionieren im ländlichen Kontext kaum. Insbesondere die fehlende Mobilität und Vereinzelung aufgrund weniger Begegnungsmöglichkeiten im Alltag werden als Hinderungsgründe identifiziert. Die hier noch stärker begrenzten Ressourcen bei den Hauptamtlichen in Verbindung mit den geografischen Gegebenheiten offenbarten die erheblichen Herausforderungen insbesondere im ländlichen Raum.

Zurück in die Zukunft?  Gemeindliche Jugendarbeit mit regionalem Support

Die Empfehlung, dass übergemeindliche Angebote (ggf. zentrale Jugendkirche/ -pfarramt) die örtlichen Angebote flankieren sollten, war wohl die zentralste Erkenntnis der Untersuchung. Die parallele Feststellung, das Angebote und Beteiligungsformate für Jugendliche und junge Erwachsene sich auch an den Bedürfnissen der Zielgruppe orientieren sollten, ließe sich analog auch als Erfolgsfaktor in der Arbeit mit anderen Zielgruppen konstatieren. Gleiches gilt für die Rolle der „Hauptamtlichkeit“, als Garant für Verlässlichkeit, Beziehungsarbeit und gute Vernetzung.

Dank und Diskussion

Aus der Mitte der Synode erhielten die Regionalbischöfin und ihre Referentin große Anerkennung und Dank für das immense Engagement und die Arbeit der Kommission. Im Lichte dessen wurden einzelne Aspekte aber auch kritisch hinterfragt. Der Blick auf alle jugendlichen Milieus sei ein wünschenswerter Ansatz. Aber – wie auch die Untersuchung feststellt – birgt dies schnell auch die Gefahr von Überforderung der Aktiven. Die Angebotspalette von „offener Streetworkarbeit bis Gemeinde“ ist bei den aktuellen hauptamtlichen Ressourcen nur schwerlich bearbeitbar. Zu Recht stellten daher die Synodalen Kreis und Fischer heraus, dass auch die regionale Diakonie in ihrem Selbstverständnis Teil des Kirchenkreises ist. Über diese „Scharnierfunktion“ hat somit Kirche auch viele der benannten Aufgabenfelder mit im Blick.

Welche Konsequenzen aus dem Bericht seitens des Kirchenkreises abgeleitet werden, wird – so Superintendent und Präses unisono – das Ergebnis des aktuellen Stellenplanprozess zeigen. Erst wenn dieser abgeschlossen ist, kann über die Verwendung der verbleibenden Ressourcen, z.B. in der regionalen Jugendarbeit, diskutiert werden. Und so beschließt Regionalbischöfin Schlauraff ihre Präsentation mit dem Wunsch an alle Beteiligten einen segensreichen Umgang mit diesem Thema zu finden: „Ich bin ganz gespannt, was daraus wird.“

Struktur- und Stellenplan 2035

Einführung in die Abstimmung

Im wohl am meisten erwarteten Tagesordnungspunkt war die Kreissynode aufgefordert den Entwurf des Struktur- und Stellenplanausschusses zur gleichnamigen Planung per Beschluss in das Anhörungsverfahren der Gemeinden und Gemeindekirchenräte zu geben. Die präsentierte Vorlage ist, so Präses Born in seinen einführenden Worten, ein „Aufeinanderzugehen“, da sich in dieser sowohl das Abstimmungsergebnis der zurückliegenden Frühjahrssynode als auch Aspekte des damals unterlegenen Entwurfes wiederfinden. Zudem betonte der Vorsitzende der Kreissynode zum wiederholten Male, dass es zu dem vorliegenden Entwurf keine endgültige Abstimmung gibt. Diese sei planmäßig für Mai 2025 geplant

Anschließend führte Superintendent Hans-Jürgen Kant in das Thema ein. Darin unterstrich der Vorsitzende des Kreiskirchenrates, die unabdingbare Notwendigkeit des Handelns, als Ergebnis des fortwährenden Rückgangs der Gemeindegliederzahlen. „Jedes Jahr verliert der Kirchenkreis 800-1.000 Personen.“ Der Stellenplan so Kant weiter, sei eine Reaktion darauf. Die Planungen gehen davon aus, dass im Jahr 2035 statt aktuell 25.800 nur noch ca. 18.600 Gemeindeglieder im Kirchenkreis beheimatet sein werden. Die daraus reduzierte Mittelzuweisung macht es notwendig in Summe 4,25 Stellen einzusparen. Das wird, wie die eingebrachte Vorlage zum Anhörungsverfahren deutlich macht, alle inhaltlichen als auch geografischen Bereiche betreffen. „Alle Stellen sind eigentlich unaufhebbar. Und die Anhörungen werden uns noch einmal vor Auge führen, wie wichtig jede dieser Stellen ist - und trotzdem müssen wir 4,25 Stellen reduzieren“, so Kant in seiner Rede.

Bereits der aktuell gültige Stellenplan zeigt deutlich, dass die Erweiterung von Pfarrbereichen an ihr Ende gekommen ist. Andere Formen der Zusammenarbeit wurden daher in der Folgeplanung in den Blick genommen. In besonderer Weise noch einmal im künftigen Bereich West, der die heutigen Pfarrbereiche Schochwitz, Teutschenthal, Emmaus und Dölau/Lieskau umfasst. in Ungeachtet dessen soll in allen sogenannten „Gestaltungsräumen“ die regionale Zusammenarbeit ausgebaut werden. Neue, darauf zugeschnittene Gremien (siehe Vorlage) werden – so die Planung - dazu aufgerufen hierfür richtungsweisende Beschlüsse für die Region zu fassen. Unangetastet bleiben die bestehenden Gemeinden in ihren jeweiligen Grenzen und grundsätzlichen Zuständigkeiten.

Diskussion

In der anschließenden Diskussion verlass der Synodale Schmidt aus dem KGV „Emmaus“ eine Stellungnahme. In dieser kritisierte er die bisherige Art und Weise des Entstehungsprozesses der Vorlage. Zudem informierte er über Zweifel des Gemeindeverbandes, ob die neu entstehenden Gremien ausreichend - insbesondere ehrenamtliche - Mitglieder finden werden. Zudem trug er die Befürchtung vor, dass unnötige Doppelstrukturen aufgebaut werden, und berichtete von Verunsicherungen hinsichtlich des künftigen Dienstumfangs bzw. Rollenklarheit bei den Hauptamtlichen.

In seiner Entgegnung betonte Kant, dass es im bisherigen Prozess schon einige „Meilensteine“ gab, an denen über den aktuellen Stand der Stellenplanung informiert wurde (wie z.B. Informationsveranstaltungen für Gemeindekirchenräte). Parallel dazu bemüht sich der Kirchenkreis kontinuierlich darum, über die erarbeiteten Ergebnisse im Prozess online zu informieren. Darüber hinaus, so Kant in seiner Reaktion auf die Stellungnahme weiter, gibt der vorliegende Entwurf der bereits existierenden vielfältige regionale Zusammenarbeit eine neue Qualität, indem er diese in eine verlässlichere Form überführt. Der Entwurf definiert lediglich die grundsätzliche Struktur. Die Inhalte und deren (personelle) Zuordnung als gemeindliches oder regionales Aufgabenfeld ist den Logiken und Schwerpunkten vor Ort umsetzbar.

Auf die Frage, inwieweit der „Widerspruch“ des Pfarrbereiches Könnern hinsichtlich des Wegfalls der Kantorenstelle im Prozess Gehör fand, wurde auf das formelle Verfahren verwiesen. Bis zum aktuellen Zeitpunkt gab es keinerlei Beschlüsse, die die Basis für ein solches Rechtsmittel hätten sein können. Trotzdem wurde dem Anliegen des Pfarrbereichs in den Diskussionen zur aktuellen Vorlage sowohl im Struktur- und Stellenplanausschuss als auch dem Kreiskirchenrat Beachtung geschenkt. Für den künftigen Anhörungsprozess ist der Pfarrbereich bzw. die dortigen Gemeinden eingeladen, ihre Bedenken und dagegenstehenden Argumente erneut in den Prozess einzuspielen.

Bei der abschließenden Abstimmung votierte die Synode bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung dafür die Vorlage in den Anhörungsprozess zu geben.

Folge: Die Gemeindekirchenräte sind von nun an bis April 2025 um Rückmeldungen gebeten, insbesondere dort, wo sie Veränderungsbedarf an der Vorlage sehen. Hierzu sind auch regionale Veranstaltungsformate in Planung.

Nach dem Anhörungsverfahren ist beabsichtigt, dass die Kreissynode den „Struktur- und Stellenplan 2035“, ggf. mit Änderungen, die sich aus dem Anhörungsverfahren ergeben, auf ihrer Tagung am 10. Mai 2025 zu verabschieden.

241109_Entwurf_Stellenplan_2035 (*.pdf-Datei, 264 KB)

Präsentation Schutzkonzept

Der Synodale Jakob Haferland führte in Kürze in das „Rahmenschutzkonzept des Kirchenkreis Halle-Saalkreis gegen sexualisierte Gewalt“ ein. Die Kenntnisnahme durch die Synode ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Konzept ist online einsehbar und steht zum Download bereit.

Eine Online-Einführung zur konkreten Umsetzung in den Gemeinden gibt es am 6. Februar 2025. Hier können Sie sich anmelden.

Digitalisierungsrücklage

Im Kirchenkreis sind Mitarbeitende überwiegend in gemeindlichen Bezügen tätig. Für die Ausstattung dieser Mitarbeitenden sind daher prinzipiell die Gemeinden zuständig. Mit Blick auf die digitale Technik sollen nun einheitliche Standards im Kirchenkreis gelten, auch um den landeskirchenrechtlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen der Digitalisierung gerecht zu werden. Daher hat sich die Synode bei einer Enthaltung für die Einrichtung einer Digitalisierungsrücklage ausgesprochen.

Diese Rücklage in Höhe von 464.000 Euro wird im Haushaltsjahr 2025 durch ein Umlageverfahren der Gemeinden gebildet, wobei die Gemeinden bei der Aufbringung analog zur Kirchenkreisarchivumlage unterstützt werden.

Im Rahmen des Entscheidungsprozesses wurde Kritik an der aktuell praktizierten Mailadressenvergabe sowie den umfangreichen digitalen Sicherheitsbeschränkungen der EKM laut. Die aktuell hohen Schutzmechanismen erschweren die Kommunikation und machen teilweise in den Gemeinden digitale Parallelstrukturen notwendig.

Gebäudekonzeption

Im Kirchenkreis Halle-Saalkreis gibt es 143 Kirchen, 47 Pfarrhäuser und 27 Gemeindehäuser bei 25.800 Gemeindegliedern. Durch die Arbeit an einer Gebäudekonzeption soll zum Nachdenken über die künftige Nutzung und die perspektivische Rolle der Gebäude angeregt werden. Dabei steht nicht der Zustand des Gebäudes, sondern dessen perspektivische Nutzung im Vordergrund – und das insbesondere im Lichte des Stellenplans und damit einhergehender Formen der künftigen Zusammenarbeit. Die Arbeit an einer Gebäudekonzeption setzt folglich die Arbeit an den Entwicklungsperspektiven im Pfarrbereich und in der Region (Gemeindeentwicklung) voraus. Bei der dadurch notwendigen Selbstreflexion über die vorhandenen Gebäude werden, so der Einführende Werner Meyknecht, Kirchenkreisleitung und Kreiskirchenamt die Gemeinden unterstützend begleiten. Unter anderem sind eine Handreichung sowie eine Mitarbeiterschulung zur Moderation derartiger Prozesse angedacht. Auch externe Unterstützung ist in diesen Prozessen denkbar.

Die Kreissynode verabschiedete bei zwei Enthaltungen die Gebäudekonzeption für den Kirchenkreis Halle-Saalkreis. Damit werden die Pfarrbereiche aufgefordert, bis zum 15. Dezember 2026 Gebäudekonzeptionen jeweils für ihren Bereich nach Maßgabe der kreiskirchlichen Konzeption zu erstellen. Im Lichte des Auslaufens der aktuellen Pfarrhausrichtlinie soll zudem im Jahr 2029 die Gebäudekonzeption evaluiert und ggf. fortgeschrieben werden.

241109_Gebäudekonzeption (*.pdf-Datei, 105 KB)

Nachwahl in den Kreiskirchenrat

Nachdem Katharina Gürtler in den zurückliegenden Monaten in den Ruhestand verabschiedet wurde, übernahm Konrad Liebscher die Aufgabe des Kreiskantorats. Nun wählte ihn die Synode auch als stimmberechtigtes Mitglied in den Kreiskirchenrat, in welchem er in dieser Rolle bislang nur beratend aktiv war.

Haushalt, Kirchenkreiskollekten und 2%-Appell

Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 16.642.864 Euro wurde einstimmig angenommen. Erwähnenswert hierbei war, dass im kommenden Jahr die Vergütungs- und Besoldungsanteile der Gemeinden von 19.995 € auf 17.073 € sinken. Das räumt den Gemeinden vor Ort einen höheren finanziellen Spielraum für eigene Aktivitäten ein.

Bei der Wahl der kreiskirchlichen Kollektenzwecke im Jahr 2025 ergab sich folgende Stimmverteilung:

  • 30 Stimmen: Bauwagenprojekt Silberhöhe
  • 28 Stimmen: Ev. Bahnhofsmission
  • 27 Stimmen: Wärmestube der Stadtmission
  • 24 Stimmen: CVJM Halle e.V., Die Schnitte
  • 23 Stimmen: Kindernothilfe e.V.
  • 23 Stimmen: Telefonseelsorge KK Halle-Saalkreis
  • 18 Stimmen: Begegnungsstätte Labyrinth (nicht gewählt)
  • 6 Stimmen: Aktion Sühnezeichen e.V. (nicht gewählt)

Die terminliche Zuordnung obliegt dem Kreiskirchenrat, der diese in seiner Dezembersitzung treffen wird.

Beim Zwei-Prozent-Appell votierte die Synode mehrheitlich für den Vorschlag aus dem Ausschuss Diakonie und Soziales, der die „Hilfe für notleidende Kinder im Gaza-Streifen“ priorisierte. Das vom KGV „Emmaus“ vorgeschlagene Projekt „Wasser ist Leben - Hilfe für Nepal“ der Gnosser Mission fand keine Berücksichtigung.

Hier das zugehörige Spendenkonto:
Gossner Mission
Evangelische Bank
IBAN: DE35 5206 0410 0003 9014 91
Kennwort: Nepal – Klima

Termin

Die Frühjahrssynode tagt am 10. Mai 2025, voraussichtlich in der Evangelischen Grundschule Halle (Saale).

Abschließender Hinweis: Der hier nachzulesende Bericht beruht auf den persönlichen Wahrnehmungen des anwesenden Redakteurs. Alle Angaben sind ohne Gewähr und besitzen keinerlei rechtliche Beweiskraft.

Dokumente zum Download:
241109_Entwurf_Stellenplan_2035
241109_Gebäudekonzeption
241109_Synodenbericht_Kant

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