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Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis

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13.05.2025

Von Stellenplan bis Jugendarbeit: Synodenrückblick

Die Saat setzen. Etwas wachsen sehen. Das mir mögliche tun und dann in Gottes Hände legen. Und nicht zuletzt das Zutrauen, dass es gelingen werde. Mit diesem Bild aus der Gartenwelt eröffnete die Schulseelsorgerin Ulrike Taggeselle die 11. Synodentagung der laufenden Legislaturperiode – eine Tagung, die unter dem Zeichen wegweisender Entscheidungen stand. Ort des Geschehens war die Evangelische Grundschule Halle in Heide-Süd. Ein zentraler Punkt der Tagesordnung: der Stellenplan 2035.

Begrüßung und Grußwort der Regionalbischöfin

Nach der Morgenandacht veränderte sich die Blickrichtung der rund 40 Synodalen buchstäblich: Das Präsidium hatte seinen Platz an der großen Glasfront vis-a-vis des leuchtenden Kreuzes eingenommen. Dort wartete auch Elisabeth Lauterbach, stellvertretende Leiterin der Schule, und begrüßte als Gastgeberin die Anwesenden herzlich in der Schul-Kantine – einem der „Top 4 Lieblingsorte“ der Kinder.

Im Anschluss verlass Präsidiumsmitglied Christian Hundrieser ein Grußwort von Bettina Schlauraff. In ihrem Brief ruft die Regionalbischöfin im Lichte der gesellschaftlichen Herausforderungen zur Einigkeit auf – nicht im Sinne von Gleichförmigkeit, sondern gemeinsamer Besinnung auf verbindende Werte. Die Synode sei nicht allein ein Ort der Beratung, sondern auch Ausdruck einer Gemeinschaft, die sich trotz ihrer Verschiedenheit getragen weiß von der Zusage Jesu, mitten unter uns zu sein. „Unsere ganze Gesellschaft könnte gerade davon zehren. Habt in dieser Gemeinschaft gute Gedanken und guten Sinn für alle Eure Beratungen und Beschlüsse in unserer sich verändernden Kirche, die aber immer auf den Jesus in der Mitte vertrauen kann. Denn seine Zusage ist keine gefühlte Tatsache, sie ist wahr“, so Schlauraff in ihrem Brief.

Bericht des Superintendenten

Ein letztes Mal reflektierte Superintendent Hans-Jürgen Kant unter dem Kirchentagsmotto „mutig – stark – beherzt“ vor der Kreissynode zentrale Entwicklungen, Herausforderungen und Perspektiven der zurückliegenden sechs Monate. Hier einige Impulse:

Mutig draufzugehen

  • Unterstützung von 6.000 Euro für Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren
  • Diskussion über Vor- und Nachteile zur Landverpachtung für die Gewinnung von erneuerbarer Energie
  • Unterstützung für die Begegnungsstätte „Labyrinth“ mit 75.000 Euro.
  • Finanzentscheidungen für zahlreiche Projekte und verschiedene Bauvorhaben, darunter Gemeindehaus- und Kirchenrenovierungen
  • Überlegungen zur engeren Zusammenarbeit der benachbarten Kreiskirchenämter ab 2028

Starke Akzente setzen

  • Einführung neuer Mitarbeitender*innen und wichtige Personalentscheidungen, darunter für Polizei- und Gefängnisseelsorge
  • Fokus auf die Arbeit mit Jugendlichen im Lichte des Ergebnisses der landeskirchlichen Visitation ?
  • Vorbereitung auf die Gemeindekirchenratswahlen im Herbst 2025.
  • Dankeschön-Veranstaltung für Leitende in Kirche am 19. September 2025

Beherzt ausprobieren

  • Unterstützung des Erprobungsprojekts „Steiler Berg“ mit 28.000 Euro.
  • Einrichtung eines gemeinsamen Büros für Gemeindepädagogen zur Förderung der Zusammenarbeit

Stellenplan 2035

Nach rund zwei Jahren intensiver Beratungen beschloss die Synode am 10. Mai mit deutlicher Mehrheit (drei Gegenstimmen, zwei Enthaltungen) den Stellenplan 2035. Zuvor hatten ein Konvent, drei Synodensitzungen, vier Infoveranstaltungen sowie unzählige Beratungen des Struktur- und Stellenplanausschusses zu konzeptionellen Vorschlägen, inhaltlichen Anregungen und Änderungsanträgen die Grundlage geschaffen.

Werner Meyknecht, der den Plan einbrachte, sprach bewusst nicht von einem Zahlenwerk, sondern von einem Kompromisspapier: „Aber es ist kein fauler Kompromiss. Wir haben hart miteinander gerungen. Alle mussten Abstriche in Kauf nehmen, aber das ist das verbindende Element und das ist auch seine Stärke. Es fühlt sich nur anderes an.“ Er verglich die Bemühungen um die Stärkung regio-lokaler Zusammenarbeit im Team ohne sich in Ganzen von der Struktur des Pfarrbereiches zu verabschieden, mit der Quadratur des Kreises – eine komplexe, aber lösbare Herausforderung. Einige strukturelle Veränderungen betreffen u.a.:

  • Auflösung des Pfarrbereichs Ostrau zum Ruhestand des Stelleninhabers,
  • Aufhebung der Pfarrbereiche im künftigen Gestaltungsraum „West“ zu Gunsten eines gemeinsam verantworteten Pfarrbereiches*
    * Anmerkung: Anders als ursprünglich geplant wurde der künftige Gestaltungsraum „West“ zu einem Pfarrbereich, was eine Stärkung der Gemeinden mit sich bringt, da diese weiterhin das Wahlrecht bei personellen Entscheidungen besitzen.
  • Einführung von sechs Gestaltungsräumen mit (teils neuer**) Gremienstruktur (Konferenz, Konvent und Rat)
    ** Anmerkung: Diese Strukturen sind lt. Meyknecht vielerorten bereits Realität – nur der Gestaltungsrat ist ein neues Gremium. Dieser müsse in der anfängliche Konzeptionsphase zwar öfter tagen, langfristig aber eher im Quartalsrhythmus.

Das Papier, so Meyknecht abschließend, sei kein radikaler Schnitt, sondern vielmehr eine Seilbrücke, deren Beschreiten aber – so der passionierte Pfadfinder – Mut erfordere.

Hier einige Auszüge (Download der kompletten Beschlussvorlage siehe unten):

  • Bis zum Jahr 2035 kommt es zu einer Reduzierung um 4,25 Stellen auf dann 28,35 Stellen im Verkündigungsdienst (18 Pfarrstellen, 4,35 Stellen in der Kirchenmusik und 6 Stellen in der Gemeindepädagogik). Die Reduzierung umfasst alle Regionen und Berufsgruppen inkl. Kirchenleitung.
  • Es entsteht der Erprobungsraum „West“ mit vier Pfarrstellen, wobei sich der Dienst innerhalb dieser Pfarrstellen sukzessive bis 2035 per Dienstvereinbarung mit kreiskirchlichen Aufgaben im Umfang von 100 % verändert.
  • Einzelne Pfarrbereiche werden mit Ruhestand der Inhaber (Ostrau und Petrus) geschlossen.
  • Die Kirchenmusikerstelle im Pfarrbereich Könnern wird Ruhestand des derzeitigen Inhabers nicht neu besetzt
  • Die niedergelegten Reduzierungen in einigen Pfarr- und Pädagogikstellen (Hohenthurm und Wörmlitz-Böllberg) entspricht schon jetzt der aktuellen Situation.
  • Verstärkte Begleitung und Förderung des Erprobungsraums durch Kirchenkreisleitung.

Wie eng die einzelnen Beschlusspunkte miteinander verwoben sind, zeigte sich an der späteren Diskussion. So warb die Synodale Kerstin Asmus aus dem Pfarrbereich Könnern nochmals für den Erhalt der Kirchenmusikerstelle im nördlichsten Pfarrbereich des Kirchenkreises. Diesem Wunsch hätte allerdings - ohne Nennung einer alternativer Einsparmöglichkeit - lediglich eine Erhöhung der Gesamtstellenanzahl Rechnung getragen. Eine Mehrheit hierfür in der Synode war nicht absehbar. So unterbreitete Präses Mark Udo Born den Vorschlag, vor Ende der Stelle zu beantragen, die Situation vor Ort nochmals in den Blick zu nehmen. Bei Notwendigkeit könne man von Seiten des Kirchenkreises mit Mitteln aus der Personalkostenrücklage temporär Übergänge begleiten.

Eine weitere Diskussion, die für ausreichend Diskussionsstoff sorgte, war die Zusammensetzung des Gestaltungsrates (vormals als „Geistlicher Rat“ bezeichnet). Die Möglichkeit auch Nichtkirchenmitgliedern mit Stimmberechtigung einzubinden stieß auf Kritik. Grundsätzlich sei – so der Synodale Koehn aus der Marktgemeinde – eine Beteiligung vorstellbar, doch dann in Analogie zu sachkundigen Einwohnern im Kommunalparlament nur ohne Stimmrecht. Gegen eine Unterscheidung im Mitgliedsstatus positionierten sich sowohl Meyknecht als auch der stellvertretende Superintendent, Karsten Müller. So sei die Berufung von Nichtkirchenmitgliedern kein „Muss“ und da „wo wir solche Leute haben, soll es möglich sein, diese zu berufen“, warb Meyknecht basierend auf seinen eigenen Erfahrungen im Bereich Landsberg. Darüber hinaus, so der Seelsorger weiter, trifft der Gestaltungsrat keine geschäftsführenden Entscheidungen. Diese bleiben dem GKR vorbehalten. Dem Rat obliegt - in Zusammenarbeit mit dem Regionalkonvent - die konzeptionelle Untersetzung der inhaltlichen Grundausrichtung der Arbeit im jeweiligen Gestaltungsraum. „Die im Rat gelebte Kultur wird am Ende bestimmend dafür sein, ob das Zusammenwirken gedeihlich ist. Geschwisterliches Ringen ist besser als Kampfabstimmung. Sollte es zu einer solchen kommen, ist der Rat eigentlich gescheitert“, mutmaßt Meyknecht. Dies ergänzt Müller mit einem Verweis auf die Verfassung der EKM. Kirche sei dazu berufen den Auftrag Christi in der Gesellschaft zu erfüllen. Hierzu sind auch Nichtgetaufte ausdrücklich eingeladen, solange dies der kirchlichen Ordnung nicht zuwiderläuft.

Mit Blick auf Umfang und Inhalt des Papiers wurde angefragt, ob es nicht sinnvoller wäre, die wörtliche Einbeziehung der Anlage, also der Konkretion zur Umsetzung der strukturellen Änderungen, zu streichen. Dies würde mehr inhaltlichen Spielraum für die Gemeinde eröffnen. Um als landeskirchliche Erprobungsverordnung genehmigungsfähig zu sein, brauche es aber diese Konkretion, weil die Vorlage in Summe schon „ziemlich luftig gestrickt“ ist. „Wir brauchen einen verlässlichen Rahmen, aber was in diesem passiert ist sehr frei“, fasst Meyknecht die Intension des Entwurfs zusammen.

Bestimmung der Kirchenkreiskollekten

Erstmals wurden die Kirchenkreiskollekten des kommenden Jahres bereits zur Frühjahrssynode beschlossen. Von den acht zur Abstimmung stehenden Vorschlägen setzten sich die sechs vom Ausschuss für Diakonie und Soziales eingebrachten Kollektenzwecke durch:

  • Bauwagenprojekt Silberhöhe
  • CVJM e. V. Schnitte
  • CVJM Kindernothilfe e.V.
  • Ev. Bahnhofsmission
  • Stadtmission Wärmestube
  • TelefonSeelsorge Halle

Die Krankenhausseelsorge sowie die „Aktion Sühnezeichen“ finden aufgrund der Stimmverteilung keine Berücksichtigung. Die konkrete Terminvergabe obliegt wie immer dem Kreiskirchenrat und wird im Anschluss an den Beschluss auf unserer Webseite veröffentlicht.

Zukunft der Jugendarbeit im Kirchenkreis

Was kann der Typ „Halle-Saalkreis“ sein? Mit dieser Frage beendete Christian Liebchen, Referent für Gemeindebezogene Jugendarbeit im Kinder- und Jugendpfarramt der EKM, seinen Impuls zur Frage der Sinnhaftigkeit von zentraler oder dezentraler Jugendarbeit. In Anlehnung an verschiedene Schulbauten aus DDR-Zeiten stellte er sechs unterschiedliche Ansätze aus anderen Kirchenkreisen vor:  

  • Typ Halberstadt: autonom agierende Junge Gemeinden (JG), ohne nennenswerte kreisweite Vernetzung
  • Typ Erfurt: zentraler Ort, großes Team verantwortet inhaltlich die Jugendarbeit (JA)
  • Typ Südharz: zentrale Jugendkirche, die auch regionale JG´s bedient und kreisweite Angebote initiiert
  • Typ Arnstadt-Ilmenau: wenig JG, aber viele Freizeiten, starke Verzahnung von Konfi-Unterricht und JA
  • Typ Gotha: Schwerpunkt Freizeiten, intensive Beteiligung der Kirchenleitung (Sup.), JG-Zentrum in Gotha + kleine lokale JG´s
  • Typ Haldensleben-Wolmirstedt: 2 Jugend-Mitarbeiter, große und überregionale JG´s, kreisweite Projekte und Orte mit regionaler Ausstrahlung

Grundlegend bei der Entscheidung sei die Frage, wo der Schwerpunkt der Arbeit stattfinden soll, also in den Gemeinden, wo die Steuern bezahlt werden oder dort, wo es etwas wächst und etwas benötigt wird. Ein regionales Zentrum kann dabei identitätsstiftend sein. Letztlich sei aber Beziehungsarbeit und Selbstwirksamkeit entscheidend. Jugendliche sollen Verantwortung übernehmen, Ideen umsetzen und ihre Lebenswelt mitgestalten dürfen. Der Kirchenkreis müsse dies fördern und – dort wo nötig und sinnvoll – ergänzen. Dabei unterstrich Liebchen, dass es eher eine Konzept- als eine Geldfrage sei. Die wohl größte Herausforderung liegt dabei darin, Stadt und Land gemeinsam zu denken. Das zeigte die überwiegend aus hallescher Perspektive geführte Diskussion. Dieser Fokussierung wurde zu Recht entgegengehalten, dass zentrale städtische Angebote ohne Beachtung ländlicher Herausforderungen (wie z.B. fehlender ÖPNV), „für Jugendliche aus der Peripherie weniger interessant“ seien.

Der Impuls und die Fragen von Christian Liebchen waren ein thematischer Öffner, der für die Weiterarbeit an dem Thema ein wichtiger Impuls war. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, um bis zum Ende der Legislaturperiode einen konzeptionellen Rahmen für zukunftsfähige Jugendarbeit zu erarbeiten.

Abschließendes

Zudem wurde auf der Kreissynode der Rechnungslegung sowie einer kirchenkreisweiten Ehrenamtskonzeption einstimmig zugestimmt. Letztgenannte hat zum Ziel die Organisation des freiwilligen Engagements zu professionalisieren und das Verhältnis zwischen Haupt- und Ehrenamt näher zu beschreiben. Zudem lassen sich aus der Konzeption auch Ansprüche für die Unterstützung, Förderung und Wertschätzung des Engagements ableiten.

Termine

Die kommende Synode tagt bereits am 20. Juni 2025 um 17 Uhr in der Bartholomäusgemeine. Einziger Tagungsordnungspunkt wird dann die Wahl einer Superintendentin bzw. eines Superintendenten sein. Die Herbstsynode ist für den 15. November 2025 geplant.

Abschließender Hinweis: Der hier nachzulesende Bericht beruht auf den persönlichen Wahrnehmungen des anwesenden Redakteurs. Alle Angaben sind ohne Gewähr und besitzen keinerlei rechtliche Beweiskraft.


Synode 2025 Synode 2025 Synode 2025 Synode 2025

Dokumente zum Download:
2505_Synodenbericht des Superintendenten
2505_Beschlussvorlage Stellenplan 2035
2505_Ehrenamtskonzeption

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