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Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis

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21.06.2021

Lockerungen im Gemeindeleben möglich

Auch nach der neuen Rundverfügung des Landeskirchenamtes stehen Gemeindekirchenräte und Mitarbeitende in der Verantwortung abzuwägen, in wieweit der im Gemeindeleben eröffnete Spielraum in Zeiten von Corona vor Ort genutzt wird.

Nach Empfehlung des Kirchenkreises scheint Folgendes bei den aktuellen Inzidenz-Zahlen verantwortbar:

  • Eine namentliche Erfassung der Teilnehmenden vor dem Gottesdienst und ihre Erklärung, gesund zu sein, ist entbehrlich.
  • Das Tagen medizinischer Masken kann – in Abhängigkeit von der Raumgröße – auf den Ein und Ausgang beschränkt werden.
  • Auch beim Gesang mit ausreichend Abstand, ist der Verzicht auf Maske nach Einschätzung der Kreiskirchenleitung zum aktuellen Zeitpunkt verantwortbar.
  • Die Form der Kurzgottesdienste sollte beibehalten werden.
  • Aufgrund der aktuellen Testpraxis in Schulen sind auch Christenlehre, Konfirmandenunterricht und Junge Gemeinde wieder ohne Maske (am Platz oder draußen) möglich.
  • Sowohl die Proben von Instrumentalgruppen und Chören als auch reine Konzerte sind wieder möglich.
  • Sitzungen der Leitungsorgane sollten weiter auf die notwendigen Dinge beschränkt und kurz bleiben.

Superintendent Hans-Jürgen Kant zu den ausgesprochenen Empfehlungen: „Niemand kann sagen, was im Herbst sein wird. Die aktuellen Zahlen beobachtend, werden wir - wenn nötig - rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen treffen und bekanntgeben. Aber jetzt ist die Zeit, die Lockerungen zu genießen.“

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