Verlängerung des Geltungszeitraums der Sekretärinnenrichtlinie sowie neuer Antrag auf Genehmigung einer Baumaßnahme
In seiner Sitzung am 13. Oktober 2014 hat der Kreiskirchenrat beschlossen, den Geltungszeitraum der „Richtlinie zur Förderung der Beschäftigung von Büroangestellten in ländlichen Pfarrämtern“ – kurz „Sekretärinnenrichtlinie“ um weitere zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 zu verlängern. Darüber hinaus gibt es jetzt ein neues Formular für den „Antrag auf Genehmigung einer Baumaßnahme gemäß § 9 Abs. 1 und 2 KBauG - Fördermittel des Kirchenkreises“. Die PDF finden Sie nachfolgend. Sie steht darüber hinaus auch im [@PL =1344, LT=Servicebereich der Homepage PL#] zum Download bereit. Diese kann unproblematisch ausgefüllt, zur eigenen Sicherung abgespeichert und zur Unterschrift bzw. für den Versand ausgedruckt werden. Im Zuge der künftigen Antragstellung ist ab sofort ausschließlich dieses Formular zu verwenden.(...)
In seiner Sitzung am 13. Oktober 2014 hat der Kreiskirchenrat beschlossen, den Geltungszeitraum der „Richtlinie zur Förderung der Beschäftigung von Büroangestellten in ländlichen Pfarrämtern“ – kurz „Sekretärinnenrichtlinie“ um weitere zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 zu verlängern.
Darüber hinaus gibt es jetzt ein neues Formular für den „Antrag auf Genehmigung einer Baumaßnahme gemäß § 9 Abs. 1 und 2 KBauG - Fördermittel des Kirchenkreises“. Die PDF finden Sie nachfolgend. Sie steht darüber hinaus auch im [@PL =1344, LT=Servicebereich der Homepage PL#] zum Download bereit. Diese kann unproblematisch ausgefüllt, zur eigenen Sicherung abgespeichert und zur Unterschrift bzw. für den Versand ausgedruckt werden. Im Zuge der künftigen Antragstellung ist ab sofort ausschließlich dieses Formular zu verwenden.