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Vier sind vier zuviel: ACK Halle spricht sich gegen Öffnung des Ladenöffnungszeitengesetzes aus

Der Arbeitskreis Christlicher Kirchen (ACK) in Halle spricht sich entschieden gegen die geplante Novellierung des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt aus. Eine Öffnung von Geschäften am Sonntag basierend auf dem öffentlichen Interesse der jeweiligen Kommune ist eine weitere Demontage der Sonntagsruhe. Bis zu vier verkaufsoffene Sonntage sind schon jetzt vier zu viel.
 
ACK-Vorstand und Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Halle-Saalkreis Hans-Jürgen Kant: (...)

Der Arbeitskreis Christlicher Kirchen (ACK) in Halle spricht sich entschieden gegen die geplante Novellierung des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt aus. Eine Öffnung von Geschäften am Sonntag basierend auf dem öffentlichen Interesse der jeweiligen Kommune ist eine weitere Demontage der Sonntagsruhe. Bis zu vier verkaufsoffene Sonntage sind schon jetzt vier zu viel.
 
ACK-Vorstand und Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Halle-Saalkreis Hans-Jürgen Kant: „Die - auch auf christlichen Wurzeln fußende - Sonntagsruhe ist eine Errungenschaft, die nicht ohne Widerstand einem sonntäglichen Einkaufsrausch preisgegeben werden darf. Hierbei stehen nicht allein die oft bis an ihre Leistungsgrenze arbeitenden Mitarbeitenden des Einzelhandels im Fokus. Die gesetzlich verordnete Ruhe schafft Zeit für Dinge, die wir sonst nur allzu oft dem Alltag opfern. Daher handelt es sich nicht um eine erzwungene Freiheitsbegrenzung, sondern vielmehr um geschenkte Freiräume, die auch unserer Seele guttun. Die zurückliegenden Osterfeiertage machen deutlich, wie wichtig derartige Auszeiten für unser Wohlbefinden sowie das Miteinander in Familie und Freundeskreis sind."

Mit der geplanten Gesetzesnovellierung wird unter dem Deckmantel der Rechtssicherheit einem schrittweisen Abbau der Sonntagsruhe Tür und Tor geöffnet. Erfolgreiche Klagen von Gewerkschaften gegen ein Ausufern dieser Errungenschaft machen deutlich, welchen Stellenwert die sonntägliche Auszeit in unserer Gesellschaft hat. Bei dem von den Verfechtern der Gesetzesnovellierung suggerierten gesamtgesellschaftlichen Konsens hinsichtlich vier verkaufsoffener Sonntage handelt es sich um einen sehr brüchigen Burgfrieden. Spätestens wenn wirtschaftliche Vorteile locken und die Käuferwanderung ins Onlinegeschäft als Argument für die Notwendigkeit der Sonntagsöffnung des städtischen Einzelhandels herhalten muss, steht zu befürchten, dass diese beschworene Einigkeit nicht mehr als Makulatur ist.

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