Kreiskirchenrat: Beschluss über die Terminierung der Kirchenkreiskollekten
Bereits im zurückliegenden November beschloss die Kreissynode, welche sechs Einrichtungen im Jahr 2023 Nutznießer der Kirchenkreiskollekten werden sollen. Diesen Beschluss aufgreifend hat nunmehr der Kreiskirchenrat in seiner gestrigen Sitzung folgende terminliche Zuordnung verfügt: Telefonseelsorge: 08.01.2023 (1. Sonntag nach Epiphanias) Krankenhausseelsorge: 12.02.2023 (Sexagesimae) Kindernothilfe: 23.04.2023 (Misericordias Domini) Labyrinth: 18.06.2023 (2. Sonntag nach Trinitatis) Bahnhofsmission: 06.08.2023 (09. Sonntag nach Trinitatis) Schnitte: 17.12.2023 (3. Advent) Die Entscheidung fiel einstimmig.(...)
Bereits im zurückliegenden November beschloss die Kreissynode, welche sechs Einrichtungen im Jahr 2023 Nutznießer der Kirchenkreiskollekten werden sollen. Diesen Beschluss aufgreifend hat nunmehr der Kreiskirchenrat in seiner gestrigen Sitzung folgende terminliche Zuordnung verfügt:
- Telefonseelsorge: 08.01.2023 (1. Sonntag nach Epiphanias)
- Krankenhausseelsorge: 12.02.2023 (Sexagesimae)
- Kindernothilfe: 23.04.2023 (Misericordias Domini)
- Labyrinth: 18.06.2023 (2. Sonntag nach Trinitatis)
- Bahnhofsmission: 06.08.2023 (09. Sonntag nach Trinitatis)
- Schnitte: 17.12.2023 (3. Advent)
Die Entscheidung fiel einstimmig.