Kreiskirchenamt weiterhin nur mit eingeschränktem Besucherverkehr
Information zum Besucherverkehr für die Verwaltungsbereiche des Kreiskirchenamtes (Personal, Finanzen, Grundstücke/Hausverwaltung/ Arbeitssicherheit, Kirchbau, Meldewesen) Aufgrund der aktuellen Coronasituation ermöglicht das Kreiskirchenamt auch weiterhin ab dem 01.09.2020 lediglich einen eingeschränkten Besucherverkehr. Bei Bedarf ist daher mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorab ein Besuchstermin zu vereinbaren. Mit der Terminvergabe kann das Amt den Besucherverkehr lenken und durch die fokussierte Vorbereitung werden unnötig lange Kontaktzeiten vermieden. Bitte vereinbaren Sie nur einen Termin, wenn Sie gesund sind.(...)
Information zum Besucherverkehr für die Verwaltungsbereiche des Kreiskirchenamtes (Personal, Finanzen, Grundstücke/Hausverwaltung/ Arbeitssicherheit, Kirchbau, Meldewesen)
Aufgrund der aktuellen Coronasituation ermöglicht das Kreiskirchenamt auch weiterhin ab dem 01.09.2020 lediglich einen eingeschränkten Besucherverkehr. Bei Bedarf ist daher mit dem zuständigen Sachbearbeiter vorab ein Besuchstermin zu vereinbaren. Mit der Terminvergabe kann das Amt den Besucherverkehr lenken und durch die fokussierte Vorbereitung werden unnötig lange Kontaktzeiten vermieden. Bitte vereinbaren Sie nur einen Termin, wenn Sie gesund sind.
Hygienemaßnahmen vor Ort
Alle Besucher werden in den Beratungsräumen des Haues empfangen. In diesen Räumen kann die Einhaltung der Hygieneregeln gewährleistet werden. Ab dem Betreten des Hauses ist eine Bedeckung i.S. eines Mund-Nase-Schutzes zu tragen. Im Eingangsbereich stehen für Sie Desinfektionsmittel und Masken bereit.
Jeder Besucher hat zusätzlich einen vorausgefüllten Besucherfragebogen (
Für die MitarbeiterInnen sind Dienstgänge unter den bekannten Auflagen möglich (Einhaltung der Hygieneregeln).
Post & Bank
Die Kontaktaufnahme schriftlich (Post, E-Mail, Fax) oder telefonisch ist weiterhin möglich. Für postalische Anliegen steht der Briefkasten an der Haustür zur Verfügung. Dieser wird regelmäßig geleert.
Einzahlungen sind direkt bei den Sparkassen vor Ort vorzunehmen. Für die entsprechende Zuordnung sind die Safebagenummer und die Rechtsträgernummer an das Kreiskirchenamt weiterzugeben.
Die Regelungen gelten bis zum 31.10.2020