Einschränkungen durch Corona in der Adventszeit
Der Corona-Krisenstab der Landeskirche EKM verweist in seiner neuen Mitteilung auf die jeweiligen Landesverordnungen. Für den Evangelischen Kirchenkreis Halle-Saalkreis bedeutet dies, dass leider alle Kulturveranstaltungen, wie z.B. die beliebten Adventskonzerte, ausfallen müssen. Die Freiheit der Religionsausübung bleibt aber weiterhin gewahrt, so dass musikalische Gottesdienste und Andachten, geistliche Musiken, Vespern, etc. - also Angebote die einen starken geistlichen Charakter aufweisen – weiterhin stattfinden können. (...)
Der Corona-Krisenstab der Landeskirche EKM verweist in seiner neuen Mitteilung auf die jeweiligen Landesverordnungen. Für den Evangelischen Kirchenkreis Halle-Saalkreis bedeutet dies, dass leider alle Kulturveranstaltungen, wie z.B. die beliebten Adventskonzerte, ausfallen müssen. Die Freiheit der Religionsausübung bleibt aber weiterhin gewahrt, so dass musikalische Gottesdienste und Andachten, geistliche Musiken, Vespern, etc. - also Angebote die einen starken geistlichen Charakter aufweisen – weiterhin stattfinden können.
Darüber hinaus dürfen auch Bildungsangebote, Seniorenbegegnungsstätten, Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit bis zum 20. Dezember weiterhin ihre Türen öffnen. Das Kinder- und Jugendpfarramt empfiehlt zusätzlich auch die Präsenzangebote in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen für sozial Benachteiligte aufrecht zu erhalten. Ansonsten soll digitalen Angeboten der Vorrang eingeräumt werden. Die jeweiligen Gemeindekirchenräte entscheiden verantwortlich, was für ihre jeweilige Gemeinde unter den speziellen Raumgegebenheiten möglich sein wird.
Überall, wo etwas stattfindet, ist auf Abstand sowie Maske zu achten. Dies gilt auch für musikalische Proben jeglicher Art: Hier ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, d.h. Chorproben sind unter diesen erschwerten Bedingungen kaum möglich oder nur in einem sehr kleinen Kreis, Posaunenchorproben gar nicht. Proben mit Einzelnen sind unbenommen.
Das Kreiskirchenamt kann - wie auch in den zurückliegenden Tagen - nur mit Terminvereinbarung besucht werden. Generell wird empfohlen weiterhin dem Kontakt per E-Mail oder Telefon den Vorrang einzuräumen. Das gilt auch für die Haushaltsplanung 2021 der Gemeinden. Wo der persönliche Kontakt gewünscht wird, ist dies nur mit zwei Vertreterinnen und Vertretern aus den Gemeinden plus Sachbearbeiterin möglich.