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Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis

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Rahmenschutzkonzept

Präambel

Wir wollen Kirche als lebendigen und menschenfreundlichen Ort gestalten, in dem sich das Evangelium Jesu Christi entfalten kann.  

Gott schuf den Menschen zu seinem Ebenbilde (1. Mose 1, 26-27). Damit wird die besondere Würde eines jeden einzelnen Menschen ausgedrückt, welche aus der Beziehung zu Gott resultiert. Wir sind von Gott gewollt und geliebt und so sollen auch wir in Beziehungen zu anderen Menschen leben. Jesus würdigt in Markus 10, 13-16 besonders die Kinder, welche als Vorbild des Reiches Gottes zählen. 

Wir stellen uns der Verantwortung und dem Wissen, dass es in unserer Arbeit mit Menschen im Kirchenkreis Situationen geben kann, die die Überschreitung persönlicher Grenzen begünstigen.

Überall, wo Menschen gemeinsam arbeiten und Gemeinschaft leben, entstehen Beziehungen und Abhängigkeiten. Unsere Aufgabe ist, eine Umgebung zu gestalten, in der diese Beziehungen nicht missbraucht werden. 

An allen unseren kirchlichen Orten – in der Kirche, im Gemeindehaus, in der Kindertagesstätte bis hin zum Verwaltungsamt und auf Freizeiten, sollen Menschen jeden Alters unbeschwert und angstfrei zusammenkommen können. 

Dafür dient das „Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt“.  

Das aktuelle Rahmenschutzkonzept des Kirchenkreises finden Sie auch hier als pdf zum Download:

2403_Rahmenschutzkonzept (*.pdf-Datei, 8 MB)


Leitgedanken

In unserem Kirchenkreis sollen Menschen einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden.  

Mit einer offenen Willkommenskultur möchten wir erreichen, dass sich alle sicher und wohl fühlen.  

Wir schaffen Möglichkeiten zur Partizipation und geben Menschen die Chance ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entdecken, entfalten und teilen zu können.  

Alle Menschen haben das Recht auf die Achtung und den Schutz  

  • ihrer Würde und Selbstbestimmung  
  • ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit.

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Potential- und Risikoanalyse

Die Potential- und Risikoanalyse bildet das Fundament eines jeden Schutzkonzeptes.  

Sie dient dazu, alle „Räume“ der Gemeinde, eines gemeindeübergreifenden Dienstes oder einer Einrichtung bewusst wahrzunehmen und auf relevante Struktureigentümlichkeiten hin zu befragen. Diese “Räume” sind 

  • zwischenmenschliche Beziehungen: Welche Abhängigkeiten, Machtverhältnisse, Weisungsbefugnisse, 1zu1 Situationen gibt es?  
  • Kommunikationsräume: Welche Gesprächskultur haben wir? Wie ist der Umgang mit Nähe und Distanz? Welche Form der Begrüßung oder Verabschiedung voneinander sind üblich? 
  • virtuelle Räume (Messengerdienste, Internet, Social Media etc.): Wie sicher kann sich jede*r einzelne dort fühlen? Wie werden Persönlichkeitsrechte gewahrt? 
  • konkrete bauliche Gegebenheiten (Keller, Treppenhaus, Gruppenräume, Kirche…): Gibt es unklare, verdeckte Ecken, nicht einsehbare Bereiche? 

Anhand ihrer Ergebnisse kann festgelegt werden, welche Bausteine für den eigenen Bereich notwendig sind und in welcher Weise sie an besondere Begebenheiten angepasst werden müssen.   (...)

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Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Als Kirchenkreis Halle-Saalkreis der Evangelische Kirche in Mitteldeutschland arbeiten wir im Rahmen des Präventionskonzeptes gegen Gewalt auf Grundlage eines gemeinsamen Verhaltenskodex. Er leitet sich aus unseren Leitgedanken und unseren Konzeptionen ab. 

Der Verhaltenskodex mündet in eine Selbstverpflichtungserklärung aller ehren- und hauptamtlicher Mitarbeiter*innen in unseren Arbeitsbereichen.  

Die Selbstverpflichtungserklärung ist durch alle tätigen Personen abzugeben und bei den zuständigen Personen vor Ort zu hinterlegen. 

Der Verhaltenskodex und die Selbstverpflichtungserklärung sind somit Grundlage des Miteinanders und wichtige Bausteine der Gewaltprävention. Das Schutzkonzept mit seinen Unterpunkten ist in Bewerbungszusammenhängen anzusprechen, die Bewerber*innen müssen hier ihren Umsetzungswillen bekunden.  

Ziel: Durch die Selbstverpflichtungserklärung wird die Haltung zur Prävention in positiver Form manifestiert. Bei strittigen Situationen bildet diese gemeinsame Vereinbarung die Diskussionsgrundlage. Konflikten wird vorgebeugt, da alle Mitarbeitenden ein gemeinsames Regularium unterzeichnen.  (...)

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Erweitertes Führungszeugnis in der Arbeit mit Schutzbefohlenen

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist ein wichtiger Baustein der Präventionsarbeit. Sie verhindert, dass einschlägig vorbestrafte Personen beschäftigt werden und hat somit eine Signalfunktion. Personen die Umgang mit Schutzbefohlenen und Zugang zu den Räumlichkeiten haben, legen zur Einsicht nach § 72 a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vor.   (...)

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Fortbildungen

Ein weiterer wichtiger Baustein präventiver Arbeit sind verpflichtende Fortbildungen für haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende zum Thema “Schutz vor sexualisierter Gewalt”. Ziel der Fortbildungen ist es, die Mitarbeitenden zu sensibilisieren und Handlungskompetenz im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu vermitteln.  

Um eine „Kultur des Hinschauens und Handelns“ zu etablieren, braucht es sowohl Hintergrundwissen als auch die Bereitschaft, sich mit der eigenen Haltung auseinanderzusetzen. Im Konfliktfall können Mitarbeitende den Betroffenen mit Verständnis und Sensibilität begegnen. 

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Partizipation

Als ein zentraler Schlüssel im Kinderschutz gilt die Partizipation. Unter Partizipation wird die Ein-beziehung von Kindern und Jugendlichen in alle das Zusammenleben betreffende Ereignisse und Entscheidungsprozesse verstanden. Aktive Beteiligung und verbindliche Mitbestimmungs-strukturen sind Grundlagen für die pädagogische Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen und im Team. 

Wichtig ist dabei eine altersgerechte Beteiligung aller. Damit Kinder und Jugendliche lernen, ihre Gefühle und Bedürfnisse zu artikulieren, müssen sie im Rahmen einer wirkungsvollen Partizipation die Möglichkeit haben, sich an Diskussions- und Entscheidungsprozessen innerhalb der Einrichtung / der Gruppe zu beteiligen, ihre Interessen einbringen zu können und Gehör zu finden.   (...)

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Präventionsgrundsätze in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.  

  1. Es gibt angenehme und unangenehme Gefühle und diese dürfen ausgedrückt werden. Es gibt „komische“ Gefühle, die positiv und negativ zugleich sein können. 
  2. Ebenso gibt es gute und schlechte Geheimnisse. Schlechte Geheimnisse machen unangenehme Gefühle und dürfen (sollten) weitergesagt werden. Das ist kein Verpetzen. 
  3. Jeder Mensch hat das Recht „nein“ zu sagen, wenn etwas geschieht, was unangenehme Gefühle macht.  
  4. Jeder Mensch darf über sich selbst bestimmen. 
  • Niemand darf mir weh tun. 
    Wenn es jemand trotzdem macht, ist es Gewalt. 
  • Niemand darf meinen Körper berühren, wenn ich es nicht möchte.
    Wenn es jemand trotzdem macht, ist es Gewalt. 
  • Niemand darf mich beleidigen oder mit Worten verletzen.  
    Wenn es jemand trotzdem macht, ist es Gewalt. 
  • Niemand darf mich zu Handlungen zwingen, die mir unangenehm sind. 
    Wenn es jemand trotzdem macht, ist es Gewalt. 
  1. Es gibt körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt! Täterinnen und Täter kommen meist aus dem Umfeld der Betroffenen. 

Erwachsene haben die Aufgabe, sensibel hinzuhören, wenn Kinder und Jugendliche diesbezüglich etwas erzählen.   (...)

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Beratungs- und Meldemöglichkeit

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland bietet Betroffenen, die sexualisierte Gewalt im kirchlichen Bereich erfahren mussten, Beratung und Unterstützung an. Bitte setzen Sie sich in Verbindung mit: 

Pfarrerin Dorothee Herfurth-Rogge 
Fon: 0345 68669854 
Mobil: 0172 7117672 
dorothee.herfurth-rogge@ekmd.de 

Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der seelsorgerlichen Schweigepflicht. 

Gemeinsame Meldestelle der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland, der Landeskirche Anhalts und der Diakonie Mitteldeutschland: 

In Kirche und Diakonie gilt das?Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, in dem geregelt ist, was unter sexualisierte Gewalt verstanden wird und wie Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene vor dieser geschützt werden können.  (...)

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