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Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis

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27.04.2015

Frühjahrssynode: Beschlüsse zu Lebenswendefeier und zu Koordinationsstelle zu Gunsten von Flüchtlingen

In der halleschen Luthergemeinde fand am Samstag, d. 25. April 2015 die Frühjahrssynode des Evangelischen Kirchenkreises Halle-Saalkreis statt. 39 haupt- und ehrenamtliche Synodale, wie die Abgeordneten des Kirchenparlaments auch genannt werden, trafen sich zu der arbeitsintensiven Tagung. Mit besonderer Spannung wurden die Entscheidungen zur Einrichtung einer Projektstelle zur Koordinierung ehrenamtlichen Engagements für Migranten und Flüchtlinge sowie die Positionierung der Synode zur möglichen Mitwirkung an den halleschen Lebenswendefeiern erwartet.

Koordinationsstelle für bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen

Die Beauftragte für Migration und Integration in der Stadt Halle (Saale), Petra Schneutzer, warb bei den Synodalen mit ihren Ausführungen für die Einrichtung erstgenannter Projektstelle. Die Notwendigkeit und Bedeutung eines solchen Koordinators unterstrich sie u.a. durch ihre Zusicherung, „Türen öffnen zu wollen“ und den neuen Mitarbeiter persönlich mit den regionalen Strukturen im Bereich der Hilfen für Asylsuchende und Migranten vertraut zu machen. Nach vielen Nachfragen der Parlamentarier votierte die Synode einstimmig für die Einrichtung einer Projektstelle zur Koordinierung ehrenamtlichen Engagements für Migranten und Flüchtlinge. Superintendent Hans-Jürgen Kant sagt dazu: „Ich freue mich sehr, dass diese Synode mit der Stelle des Koordinators Wege nach vorne geöffnet hat.“ Die Koordinationsstelle ist ein Gemeinschaftsprojekt des Kirchenkreises mit der Freiwilligenagentur Halle-Saalkreis e.V..

Lebenswende

Ebenfalls neue Wege will der Evangelische Kirchenkreis Halle-Saalkreis bei der Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche im Hinblick auf die Umsetzung und Gestaltung der „Lebenswendefeiern“ gehen. Auch hierzu hatte sich die Synode mit Prof. Dr. Michael Domsgen fachkundige Unterstützung eingeladen. Sein Impulsreferat bildete die Basis zu einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema in Einzelgruppen. Die Bündelung der Ergebnisse und die abschließende Abstimmung fiel mehrheitlich zu Gunsten einer Mitwirkung aus. Trotzdem wurden die Eigenständigkeit und die Bedeutung der Konfirmation noch einmal deutlich herausgehoben. Allerdings stellt die „Lebenswendefeier“, als ein spirituell geprägtes Angebot, dass konfessionslosen Jugendlichen in einem festlichen Akt den Abschied von der Kindheit und den Beginn einer neuen Zeit des Übergangs hin zum Erwachsenen ermöglicht, eine sinnvolle Bereicherung dar. Sie würdigt die aktuelle gesellschaftliche Situation und greift den Wunsch der Eltern und Jugendlichen nach einer Alternative zu Jugendweihe/-feiern auf. Superintendent Kant lobt, „wie mutig die Herausforderung Lebenswendefeier in Angriff genommen wird.“

Stellenplanung

Nach der Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2014 stand die personelle Untersetzung des Reformationsjubiläums im Jahr 2017 auf der Tagesordnung. Zur Vorbereitung dieses großen Jubiläums der Evangelischen Kirche sind umfangreiche Arbeiten erforderlich, welche mit Näherrücken des Ereignisses durch Mitarbeiter des Kirchenkreises parallel zu deren eigentlichen Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden kann. Aus diesem Grund bat der Kreiskirchenrat die Synode seine vorab getroffene Entscheidung bzgl. der Einrichtung einer befristeten Projektstelle zu bestätigen. Diesem Anliegen folgte das Kreiskirchenparlament einstimmig.

Nur eine notwenige Formalität war die Umwandlung der Stelle für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien im Pfarrbereichen Landsberg und Hohenthurm. Bis zum Verscheiden des dortigen Amtsinhabers war die Stelle zwar mit einem ordinierten Mitarbeiter besetzt, der Form und Genehmigung nach war sie allerdings im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis verortet. Um die Stelle für einen Mitarbeitenden im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, also als eine Stelle für einen ordinierten Gemeindepädagogen, neu ausschreiben zu können, war eine formale Umwandlung der Stelle durch die Synode notwendig. Diesem Anliegen entsprach das Kreiskirchenparlament ebenso wie der Verlängerung der Kreispfarrstelle für den Vertretungsdienst und Sonderaufgaben bis zum Jahr 2022. Insbesondere durch das Wirken des hier aktiven Seelsorgers Peter Kästner bewährte sich diese Stelle in den vergangenen Jahren mehrfach und wurde als eine sinnvolle Einrichtung erachtet.

Weiteres

Auch einige Hausaufgaben aus dem Jahr 2014 waren noch zu abzuarbeiten. So stand die Vergabe der Mittel des Zwei-Prozent-Appells für 2015 noch aus. Auf Vorschlag des Kreiskirchenrates beschloss die Kreissynode diese Mittel gemeinsam mit den Mitteln für 2016, insgesamt 24.000 €, als Zustiftung an die Lothar-Rochau-Stiftung beim Leipziger Missionswerk für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und behinderten Menschen in Tansania zu vergeben.

Traditionell bildete der Bericht des Superintendenten den Abschluss. Hans-Jürgen Kant machte noch einmal deutlich, dass viele der abgearbeiteten Tagesordnungspunkte der Kreissynode eine Vorgeschichte im Kreiskirchenrat und den synodalen Gremien hatten. In besonderer Weise brachte der Superintendent seine Freude zum Ausdruck, dass Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche, wie z.B. der aktuelle Lektorenausbildungskurs oder die Weiterbildung für die Verantwortlichen in der Friedhofsverwaltung gut angenommen worden.

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