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Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis

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01.12.2012

Kurzbericht und Protokoll der Herbstsynode 2013

Am Samstag, d. 10. November fanden sich die Synodalen des Kirchenkreises zu ihrer Herbstsitzung in der Briccius-Gemeinde zu Trotha zusammen. Es war sicherlich auch der umfangreichen Tagesordnung geschuldet, dass den Abgeordneten nach der Andacht von Pfarrerin Heyser wenig Raum für informelle Gespräche im Vorfeld der Zusammenkunft blieb. Die Synode, der sowohl Ehrenamtliche als auch (in etwas geringerer Anzahl) aus Hauptamtliche angehören, wandte sich nach den üblichen Formalien sofort dem Haushaltsplan für das kommende Jahr zu.

Haushalt und Finanzen

Wie auch schon in den vergangenen Jahren präsentierte Amtsleiterin Christine Heuert (siehe Bild) die fast 10 Mio. Euro umfassenden Finanzströme des kommenden Jahres. In der anschließenden kurzen Diskussion wurde u.a. der weitere Umgang mit dem evangelischen Freizeitheim Schönburg hinterfragt. Hier blieb Heuert ebensowenig eine Antwort schuldig, wie auf die Anregung bezüglich etwaiger verwaltungsstruktureller Synergieeffekte, die sich aus der Modernisierung des Kreiskirchenamtes in der Mittelstraße 14 in Halle ergeben könnten. Der vorgelegte Haushaltsplan wurde in der anschließenden Abstimmung einstimmig befürwortet.

Im Zuge der Disposition über die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurde auch der Verwendungszweck des 2% Appells beschlossen. Dies ist eine Aufforderung an die Gemeinden/ Kirchenkreises, zwei Prozent der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Projekten zur Verfügung zu stellen, die auf die Stärkung ökumenische Solidarität und mehr Gerechtigkeit in unserer Welt abzielen. Immerhin handelt es sich hierbei um einen Betrag von ca. 12.000 Euro/ Jahr über deren Verfügung der Kirchenkreis Halle-Saalkreis zu entscheiden hat. Ein Vorschlag die Summe auf drei Projekte aufzuteilen fand in der Synode keine Mehrheit. Allerdings war noch die Summe des Jahres 2011 neben den 2013er Betrag mit zu vergeben. So konnte der Katastrophenhilfe der Diakonie zwei mal 12.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Gefördert wird damit zum einen ein kirchliches Netzwerk in Syrien, das sich der Kinderversorgung in Flüchtlingslagern verschrieben hat (31 Stimmen). Zum anderen dürfen sich Menschen auf Kuba freuen, denen der Wirbelsturm Sandy das nötigste genommen hat. Die Mittel dienen hier dazu die Betroffenen mit Hygiene- und Kochartikeln zu versorgen und präventive Maßnahmen zur Sturmsicherung der Häuser zu ergreifen (24 Stimmen).

In diesem Tagesordnungspunkt wurden im Rahmen einer geheimen Abstimmung die Empfänger der kreiskirchlichen Kollekten ermittelt. Nutznießer sind 2013 die Kindernothilfe, die Gefängnis-, die Klinik-, die Telefonseelsorge, die DBS/ Labyrinth e.V. sowie die Kinderhilfe Siebenbürgen e.V. (ein Kinderhaus für Sinti & Roma, mit dem Ziel schulische Bildung zu gewährleisten und die Kinder mit einer warmen Mahlzeit zu versorgen (eingebracht von Pfarrer Domke). Die ebenfalls nominierte Stiftung Petersberg sowie der Vorschlag einer Kollekte zu Gunsten von Orgelsanierungen (eingebracht von KMD Andreas Mücksch) im Kirchenkreis fanden leider keine Berücksichtigung.

Stellenplan 2025

Die Beschlüsse der Kreissynode mit Blick auf die Stellenplanung 2025 lauteten wie folgt:
Beschluss 1 über die Schließung und Veränderung von Pfarrstellen im Kirchenkreis Halle-Saalkreis
Gemäß § 2, Abs. 2 des Pfarrstellengesetzes vom 19.11.2011 beschließt die Kreissynode nach Anhörung der beteiligten Gemeindekirchenräte und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landeskirchenamt die Aufhebung bzw. die Veränderung des räumlichen Umfanges der folgenden Pfarrstellen:

A) Bereich Nord-Ost des Kirchenkreises
Alsleben und Könnern:
1. Die Pfarrstelle Alsleben wird mit dem Ende des Entsendungsdienstes der derzeitigen Pfarrerin aufgehoben.
2. Die Pfarrstelle Könnern wird ab o.g. Zeitpunkt um die Kirchengemeinde Alsleben sowie die Kirchspiele Beesenlaublingen, Strenznaundorf und Peißen-Bebitz erweitert. Dienstsitz ist Könnern.

Löbejün und Ostrau
1. Die Pfarrstelle Löbejün wird mit dem Ende des Entsendungsdienstes der derzeitigen Pfarrerin umbenannt in Pfarrstelle Ostrau.
2. Die Pfarrstelle Ostrau hat ab diesen Zeitpunkt einen Dienstumfang von 50 % eines uneingeschränkten Dienstes. Dienstsitz ist Ostrau. Die Kirchengemeinde Löbejün wird ausgegliedert.
3. Die Pfarrstelle Wettin wird um die Kirchengemeinde Löbejün erweitert. Dienstsitz bleibt weiterhin Wettin. Der Stellenumfang beträgt 100 % eines uneingeschränkten Dienstes.

B) Bereich Süd-West des Kirchenkreises
Halle-Neustadt-Nietleben
1. Die Pfarrstelle Halle-Neustadt wird mit dem Eintritt des Pfarrstelleninhabers in die passive Phase seines Altersteildienstes aufgehoben.
2. Die Pfarrstelle Halle-Nietleben wird um die Kirchengemeinden Halle-Neustadt, Angersdorf und Zscherben erweitert. Der Stellenumfang beträgt 100 %.
3. Die Pfarrstelle erhält den Namen Halle-Neustadt-Nietleben.
Anmerkung: Der zweite Satz der Beschlussvorlage „Dienstsitz ist das Pfarrhaus Halle-Neustadt.“ wurde ersatzlos gestrichen. Hier möchte die Synode die Empfehlung des Gemeindekirchenrates abwarten.

Reideburg, Lochau, Johannes
1. Die Pfarrstelle Halle-Reideburg wird mit dem Eintritt des derzeitigen Stelleninhabers in die passive Phase des Altersteildienstes aufgehoben.
2. Die Pfarrstelle Lochau wird ab dem o.g. Zeitpunkt um die Kirchengemeinden Büschdorf und Reideburg erweitert.
3. Die Pfarrstelle Johannes wird ab dem o.g. Zeitpunkt um die Kirchengemeinden Christus und Diemitz erweitert. Dienstsitz ist das Pfarrhaus in der Johannesgemeinde.

Müllerdorf, Schochwitz, Teutschenthal:
1. Die Pfarrstelle Müllerdorf wird mit dem Ausscheiden des derzeitigen Pfarrstelleninhabers aufgehoben. Die beiden Kirchspiele Müllerdorf-Benkendorf und Salzmünde sowie die Kirchengemeinden Höhnstedt und Räther werden der Pfarrstelle Schochwitz zugeordnet.
2. Die Pfarrstelle Schochwitz umfasst mit dem Ausscheiden des derzeitigen Pfarrstelleninhabers in Müllerdorf die beiden Kirchspiele Müllerdorf-Benkendorf und Salzmünde sowie die Kirchengemeinden Höhnstedt, Räther, Schochwitz, Köllme, Fienstedt, Gorsleben, Beesenstedt und Krimpe. Dienstsitz der Pfarrstelle mit einem Umfang von 100 % ist Schochwitz.
Die Kirchengemeinden Bennstedt, Köchstedt und Langenbogen werden ab 01. Dezember 2012 der Pfarrstelle Teutschenthal zugeordnet.
3. Die Pfarrstelle Teutschenthal umfasst ab dem 1. Dezember 2012 die Kirchspiele Teutschenthal und Dornstedt sowie die Kirchengemeinden Steuden, Bennstedt, Köchstedt und Langenbogen. Dienstsitz der Pfarrstelle mit einem Umfang von 100 % ist Teutschenthal.

Beschluss 2 über die Errichtung einer Kreisstelle für Religionsunterricht im Kirchenkreis Halle-Saalkreis
Die Kreissynode errichtet eine Kreisstelle für Religionsunterricht mit einem Stellenumfang von 75 % eines uneingeschränkten Dienstverhältnisses. Die Stelle kann als Kreisstelle für einen ordinierten Gemeindepädagogen und / oder als Kreispfarrstelle auf 6 Jahre ausgeschrieben werden.
Anmerkung: Ein Antrag, die Stelle vorerst nur intern auszuschreiben/ zu besetzen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema Kirche und Familie

Zwischen Haushaltsplan und Beschlussvorlagen, gab es auch noch Raum für einen inhaltlichen Impuls. Zur diesjährigen Herbstsynode wandten sich die Abgeordneten nunmehr - nach KITA und schulischer Bildung in den vergangenen Jahren - dem Thema Kirche und Familie zu. Der Familienbegriff erfuhr in den vergangenen Jahren einen erheblichen Wandel. Der demografische Wandel, soziale Probleme, Patchwork-Familien – all das hat natürlich auch Auswirkungen auf die kirchliche Arbeit.

Reinhard Grohmann vom Familienzentrum Halle des CVJM (F.A.Z.) verdeutlichte den Herausforderungen und Ansätze der Familienarbeit anhand seiner Einrichtung. Die drei Säulen Verkündigung, Helfen und Gebet bilden die Grundpfeiler, auf die sich die dortige Arbeit stützt. Grohmann machte deutlich, dass aber diese Basis keine tragende Rolle übernehmen kann, wenn Kirche es nicht gelingt in der Gesellschaft, also bei den Leuten anzukommen. Es ist unabdingbar die Komm-Strukturen aufzubrechen und auf die Menschen zuzugehen und an deren Lebenswirklichkeit anzuknüpfen. Allerdings wäre fast jede Gemeinden mit der Zielstellung alle erreichen zu wollen heillos überfordert.

Wenn man also zielorientiert in das Umfeld ausstrahlen möchte, kann Familie sicherlich ein Anknüpfungspunkt sein. Hier bedeutet andocken an die Lebenswirklichkeit mit den vorgehaltenen Angeboten Antworten auf Fragen zu geben, die innerhalb der Familie aktuell sind. D.h., hier stehen nicht Fragen nach Dasein und Ewigkeit im Vordergrund, sondern der Umgang mit dem eigenen Kind, das schulische Probleme hat oder der Großmutter die zunehmend dement wird. Im Handeln der Mitwirkenden, also in Beratungsangebote, bei Patenschaften, bei Vermittlungsangeboten etc. „scheint Gottes Herrlichkeit durch.“, so Grohmann zur spirituellen Komponente unseres Tuns und dessen Wirkung. Ein paar gute Beispiele erfolgreicher Familienarbeit skizziert der Leiter des F.A.Z. zum Abschluss seines Vortrages und macht eindrucksvoll deutlich, wie z.B. ein Wohlfühldinner für (alleinerziehende) Mütter sich zu einer Austauschplattform entwickeln kann, die auch kirchliche und geistige Fragestellungen zum Inhalt haben kann: Wie müsste ein Gottesdienst aussehen, der mich anspricht, indem ich mich wohlfühle? Was bedeutet das Christsein für mich im Alltag und wie sieht dies aus? Reinhard Grohmann sprach den Synodalen und den Gemeinden Mut zu und bot Hilfestellung beim „Wechsel der Straßenseite“ an.

Während der anschließenden Kaffeepause hatten die Synodalen Gelegenheit, sich mit den umfangreichen Angebotskatalogen des F.A.Z., der Villa Jühling sowie der Evangelischen Beratungsstelle, intensiver auseinanderzusetzen und mit deren Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen. Die darauf folgende Gesprächsrunde mit den Vertreterinnen und Vertretern der Einrichtungen brachte viele spannende Ideen hervor. So wurde z.B. darauf hingewiesen, dass kostenpflichtige Angebote so konzipiert werden können, dass das für die einzelne Familie unerschwingliche Beratungsangebot als Initiative der Gemeinde kostengünstig / -frei vielen Ratsuchenden zugänglich ist. Aber auch kritische Stimmen wurden geäußert. So wurde u.a. durch die Träger darauf verwiesen, dass bisher die Gemeinden noch etwas zurückhaltend agieren. So wurde die Vermutung geäußert, dass die institutionellen Angebote wie z.B.Café „Atempause“, ein Angebot an Familien die sich in der Pflege der Angehöriger engagieren, oder Themenabende zum Thema „Alt werden & Demenz“, kaum bekannt sind. Um dies perspektivisch zu ändern wurde der synodale Ausschuss für kirchliches Leben beauftragt die aktuelle Bedarfslage in den Gemeinden sowie das aktuell vorliegende Angebot zu erfassen, zu bündeln und so aufzubereiten, dass dies perspektivisch besser kommuniziert, miteinander vernetzt und zielorientiert in Ausgleich gebracht werden kann. Ein interessanter Arbeitsauftrag, dessen Ergebnisse sicherlich zur Frühjahrssynode am 20. April 2013 in der Paulusgemeinde präsentiert werden können.

Bericht des Superintendenten

Am frühen Nachmittag erhielt dann auch noch Superintendent Hans-Jürgen Kant das Wort. In seinem Blick auf das vergangene halbe Jahr würdigte er Eingangs insbesondere die Arbeit der ausgeschiedenen Pfarrer Hilger und Herfurth, Kantorin Ulrich sowie Gemeindepädagogin Hilger und blickte auch auf die hieraus resultierenden ersten schmerzlichen Auswirkungen der im Frühjahr verabschiedeten Umsetzung des Stellenplans 2025. Gleichsam machte er aber auch Mut und zeigte auf, was trotz teils schwieriger Umstände gewachsen ist und noch wachsen kann. Gemeindefeste, besondere Gottesdienste (z.B. der Bahnhofsgottesdienst), Konzerte, Jubiläen von Einrichtungen (175 Jahre Marktspatzen) und Kirchgemeinden, Projekte wie die Zachowtour u.v.m. waren Höhepunkte gemeindlicher Arbeit, die verdeutlichen, welch erstaunliche Vielfalt das immense Engagement Haupt- und Ehrenamtlicher hervorbringt. Im Zuge dieser Ausführungen verwies der Superintendent auch auf die neu eingerichtete Kreispfarrstelle für besondere Aufgaben, die insbesondere im nördlichen Teil des Kirchenkreises dafür Sorge tragen soll, dass die entstehenden Einschnitte abgemildert und die hier Aktiven in ihrem Wirken unterstützt werden. Ab dem 1. Januar 2013 wird der bisherige Pfarrer der Evangelischen Stadtmission Peter Kästner diese Aufgabe versehen.

Auch der Bereich der Kindertagesstätten spielte eine große Rolle in dem Bericht des Superintendenten. Fast noch taufrisch wusste Kant vom Konvent der KITA-Leiterinnen des südlichen Sachsen-Anhalts zu berichten. Diese Teilnehmenden gaben dem geistlichen Oberhaupt des Kirchenkreises den Wunsch mit auf den Weg in die Synode, dass die bestehenden Kooperationen zwischen Gemeinde und KITA perspektivisch einen noch verbindlicheren und nachhaltigeren Charakter haben mögen. Natürlich wurde in diesem Teil seiner Rede auch auf die Überführung der Evangelischen Beratungsstelle in den Zweckverband KITA hingewiesen.

Weitere Schwerpunkte der Ausführungen von Kant waren die Besetzung diverser Vorstände und Kuratorien, ein kurzer Blick auf die 150 Finanzanträge, die es zu bescheiden galt, die Sekretärinnen- und die Ehrenamtsrichtlinie, die Anhebung der Fördersätze im Projektmittelfond für Kinder-, Jugend- und Familienfreizeiten sowie einige gemeindliche Zusammenschlüsse im Vorfeld der anstehenden GKR-Wahlen 2013. Mit Blick auf letztgenannte Abstimmung im kommenden Jahr sei abschließend noch auf einen Antrag der St. Briccius-Gemeinde aus Trotha hingewiesen. Dieser hat eine Änderung der aktuellen Regelungen zum passiven Wahlrecht für Angestellte der Gemeinde zum Ziel. Die Präses der Synode wurde beauftragt im landeskirchlichen Kontext dieses Anliegen vorzubringen. Alte Regelungen sahen vor, dass bis zu 25% der Mitglieder des Gemeindekirchenrates in der Gemeinde in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt sein konnten. Aktuell ist eine Mitgliedschaft im GKR bei solch einer gleichzeitigen Anstellung nicht möglich.

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